eMobilität
Die Fontanestadt Neuruppin hat mit seinem damaligen Beschluss zur „Strategie 2030“ den Startschuss zur Weiterentwicklung der historischen Altstadt gegeben.
Darüber hinaus wurde im Bundesimmissionsschutzgesetz Städten und Gemeinden auferlegt, Ansätze zu entwickeln, um die Umweltqualität in Bezug auf den Lärm zu verbessern. Hierzu werden Lärmkarten im Rahmen eines Lärmaktionsplan erstellt, der Hauptverkehrsstraßen identifiziert, die deutlich über dem festgelegten Prüfwert von von 65 dB tags bzw. 55 dB nachts liegen.
Eines der „Strategie 2030“ ist es, den Lärmpegel sowie den CO² Austausch in den historischen Altstadtgrenzen zu minimieren, indem die vom Straßenverkehr ausgehenden Lärm-, Umwelt- und Klimawirkungen reduziert und neue Wege in der Mobilität beschritten werden.
Ein wegweisender Schritt, dieses Ziel zu erreichen, ist die Verbreitung von Elektrofahrzeugen. Dabei sind die Kommunen sowohl bei der Bereitstellung der Ladeinfrastruktur als auch bei der Gestaltung von Mobilitätsalternativen in einer zentralen Position gefordert.
Daher ist es den Kommunen und Städten in der Region Neuruppin nur zu empfehlen, frühzeitig Erfahrungen mit Ladeinfrastrukturen, Fahrzeugen und Kooperationen zu sammeln und somit einen eindeutigen Standortvorteil zu verbuchen.
Ein dann im Kraftverkehr zunehmender Einsatz logistischer Knoten organisiert die Ströme des Güterverkehrs neu und klarzustellen ist, dass aus betrieblichen Gesichtspunkten diese Knoten als unstrittig betrachtet werden können, Transportketten zu straffen.
In dem Mobilitätskonzept „Umweltverbundtrasse Karl- Marx- Straße“ (Beschlussvorlage 2019/17) sind bereits erste Vorhaben, die Kernachse der Stadt zu einer umweltfreundlichen Innenstadt zu machen, abgestimmt worden, so unter anderem auch der Ausbau des Rheinsberger Tors zu einem neuen Verknüpfungspunkt „Bahn – Bus – Rad“ werden lassen. Diese Betrachtung bezieht sich dort zum jetzigen Planungsstand einzig und allein auf die Personenbeförderung.
Es muss hier aber klar gesagt werden, dass dessen ungeachtet, ein Zusammenleben auch über wirtschaftliche Transporte definiert wird und somit folgende Vorhaben umgesetzt werden sollten:
- Errichtung eines Terminals mit Kranbahn oder Cargolift im Bereich des alten Personen- und Güterbahnhofes
- Errichtung einer Paket „One-Man-Handling“ Station
- Aus- und Umbau zum HUB e-Mobilität für Verteiler- und Lieferverkehr am Standort der Kuphal Spedition
- Begleitende Schallschutzmaßnahmen zur angrenzenden Wohnbebauung
Die Umsetzung von Projekten mit dieser Tragweite erfordert starke Partner, welche mit innovativen Gedanken und verfügbaren Ressourcen ein wertvolles Bindeglied sein können.
Und genau an dieser Stelle möchte die K3.0 Unternehmensgruppe für die Region und den Güterkraftverkehr wegweisend sein.
Hierfür sind meinerseits bereits erste Investitionen geplant und in der Umsetzung, die unter anderem die Aufstockung des Fuhrparks um elektrobetriebene Transportmittel beinhalten.